Wie Sie die Arbeit der Stiftung unterstützen können
Die Stiftung ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Gera als gemeinnützig anerkannt. Sie kann für Zustiftungen und Spenden steuerlich wirksame Bestätigungen ausstellen.
- mit einer Spende erhöhen Sie die zur zeitnahen Zweckerfüllung bereitstehenden Mittel,
- als Zustifter erhöhen Sie das unantastbare Grundstockvermögen und damit die für die Zweckerfüllung bereitstehenden Mittel langfristig
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Wir beraten Sie gern.
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